Rücktrittsversicherung

GENERALI

Startplatzrücktrittsversicherung

Die Rücktrittsversicherung wird über das Produkt „GENERALI Startplatzrücktrittsversicherung“ der Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland abgewickelt. Es handelt sich um eine Versicherung zur Absicherung des Teilnahmebeitrags, den Sie bei regulärer Anmeldung bezahlt haben.
Gebuchte Zusatzleistungen sind von der Versicherung ausgeschlossen.

Was ist versichert?

Bitte informieren Sie sich über den vollen Versicherungsumfang im Produktinformationsblatt.

Versicherte Ereignisse sind u. a.:

  • unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn
  • Arbeitsplatzverlust mit anschließender Arbeitslosigkeit
  • erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl) bei Schadenhöhe mindestens 50.000.00 €

    Versicherungssumme entspricht dem versicherten Teilnahmebeitrag

Was ist nicht versichert?

  • wenn die Veranstaltung verschoben wird oder ausfällt

Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.:

  • Arglist und Vorsatz bei der Angabe des Umstandes oder dem Grund, der für den Versicherungsfall von Bedeutung ist
  • grobe Fahrlässigkeit, die zur Herbeiführung des Versicherungsfalles führt
  • Kriegsereignisse, innere Unruhen und Terrorakte
  • wenn der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Buchung schon bekannt oder vorhersehbar war

Welche Verpflichtungen habe ich?

Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich melden:

Die Schadenmeldung erfolgt über folgenden Link:

startplatz.europ-assistance.de   

Nach der Registrierung geben Sie dort im Rahmen der Schadensmeldung Ihre Daten ein und stellen Sie dem Versicherer folgende Unterlagen zur Verfügung:

  1. Ihre ursprüngliche Anmeldebescheinigung mit Anhängen oder Rechnung (mit Angabe der abgeschlossenen Versicherung).
  2. Die Abmeldebescheinigung ausgestellt durch den Veranstalter.
  3. Ärztliches Attest bzw. einen geeigneten Nachweis über das Schadenereignis.
  4. Ihre Bankverbindung (IBAN).
  5. Die Bearbeitungsdauer Ihrer Schadensmeldung dauert in der Regel mindestens 14 Tage.

Telefonnummer im Schadensfall: + 49 89 55 987 8387
E-Mail: reise@europ-assistance.de 

Wann und wie zahle ich?
Die einmalige Prämie ist sofort mit Abschluss des Versicherungsvertrages, d.h. mit der verbindlichen Anmeldung zur Veranstaltung inkl. Buchung der Versicherung fällig. Sie ist gemäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen.

Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages, frühestens mit der verbindlichen Anmeldung zur Veranstaltung. Voraussetzung ist, dass Sie die Prämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet mit dem Ende der Veranstaltung. Risiken während der Veranstaltung sind nicht abgesichert.

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